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Mietpreis-Erhöhung wird heuer ausgesetzt


Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Aussetzung der gesetzlichen Mietpreis-Anpassung, die heute in der Sitzung des Bautenausschusses beschlossen wurde, sorgt für eine notwendige Entlastung der Menschen in unserem Land. Denn gerade jetzt – in der größten Pandemie seit hundert Jahren – müssen wir Maßnahmen setzen, um die Bevölkerung zu unterstützen, sagt ÖVP-Bautensprecher Abg. Hans Singer heute, Dienstag, anlässlich der Sitzung des Bautenausschusses. "Die Menschen durchleben derzeit eine durch die Corona-Krise mehr als herausfordernde Zeit. Vor allem Familien haben es schwer – sie werden vom Ausbleiben der diesjährigen Mietpreis-Erhöhung besonders profitieren.“ Singer: "Dass es in diesem Jahr zu keiner Indexanpassung bei den Richtwertmieten kommt, zeigt: die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Parlament sind starke und verlässliche Partner für die Menschen in unserem Land. Wir sorgen für eine weitere Entlastung." Vorteile für Mieter und Vermieter

Zur Erläuterung: Was heute im Bautenausschuss beschlossen wurde, trägt den Namen „mietzinsrechtliches Pandemiefolgengesetz“: Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Belastungen, die die COVID-19-Pandemie für große Teile der österreichischen Bevölkerung bringt, soll es bei den Mietzinsen zu einer Erleichterung für die Mieter kommen, indem die an sich heranstehende Erhöhung durch eine gesetzliche Maßnahme um ein Jahr verschoben wird. Die nächste Richtwertanpassung soll somit erst am 1. April 2022 eintreten. Danach kommt es wieder zu einer Rückkehr zu jenem Rhythmus, der sich aus der bisherigen Rechtslage ergibt. Das heißt, dass die übernächste Richtwertanpassung nach nur einem weiteren Jahr, nämlich am 1. April 2023, stattfinden soll. Daran schließen wieder die Richtwertveränderungen in einer zweijährigen Frequenz an. Dies soll werterhaltend geschehen: Ungeachtet der nunmehrigen Verschiebung um ein Jahr läuft die Wertsicherungsberechnung weiter und kann von den Vermietern bei den nächsten Richtwertanpassungen in ungeminderter Höhe lukriert werden – die Bemesssungsgrundlage bleibt also unverändert, erläutert Singer.

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